S a t z u n g
gültig ab 27.06.09
§1 Name
Der Verein führt den Namen
WERDER FAN-CLUB WECHLOY 2009
§2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§3 Vereinszweck
Der Verein bezweckt die Unterstützung des SV WERDER BREMEN
§4 Mitgliedschaft
Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich vorliegen muss, entscheidet der Vorstand.
Bei einer Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentlich Vereinsinteressen entgegenstehen.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend.
Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
§5 Vorstand
A) Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied
aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht
aus:
a) dem 1.
und dem 2. Vorsitzenden (Stellverteter)
b) dem Kassenwart
B) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben Ihre Ämter ehrenamtlich ohne Vergütung aus.
C) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.
§ 6 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes
A) Der Vorstand vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegen-
heiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.
B) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung
auf die Dauer des Vereinsjahres gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus
seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeit-
raum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitglieder-
versammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt
C) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das
Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.
§ 7 Beiträge /Kasse
Es wird ein monatlicher Beitrag von
a) Erwachsenen 6,00 €uro
b) Kinder ab 12 Jahren 1,00 €uro
erhoben.
Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
c) die Kasse wird vom Kassenwart geführt
d) die Kasse wird einmal jährlich von 2 gewählten oder bestimmten Kassenprüfern geprüft. Die Kassenprüfer legen auf der darauffolgenden Sitzung einen Kassenbericht ab.
§ 8 Austritt
a) Der Austritt aus dem Fan-Club ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Eingezahlte Beiträge gehen in den Besitz des Clubs über und werden nicht zurückerstattet.
b) Ausstehende Beiträge sind an den Fan-Club zu entrichten. Erst dann wird die Kündigung wirksam.
§ 9 Erlöschen
Bei Auflösung des Fan-Clubs gehen die gezahlten, noch vorhandenen Mitgliedsbeiträge zu gleichen Teilen an die Mitglieder über. Zuvor ausgetretene Mitglieder haben keinen Anspruch darauf.